Um es gleich vorauszuschicken: Auch der Gebrauch der neuen Generation der Radarwarngeräte ist nicht legal und kann mit teuren Bußgeldern bestraft werden, wenn man sich damit erwischen lässt. Das geht aus dem Paragraph 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung hervor. Legal ist es nur, wenn keine automatische Warnung bei Annäherung an die Radarfalle erfolgt. Erlaubt ist es, sich von Radiodurchsagen vor Blitzern warnen zu lassen oder sich vor der Fahrt im Internet über mögliche Radarfallen zu informieren.
Radarwarner im Navigationsgerät: aktuelle Informationen
Donnerstag, 13. Oktober 2011
Tags: Navigationsgerät, Point of interest, Radarwarnsystem, Signal