Radarwarner im Navigationsgerät: aktuelle Informationen

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Um es gleich vorauszuschicken: Auch der Gebrauch der neuen Generation der Radarwarngeräte ist nicht legal und kann mit teuren Bußgeldern bestraft werden, wenn man sich damit erwischen lässt. Das geht aus dem Paragraph 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung hervor. Legal ist es nur, wenn keine automatische Warnung bei Annäherung an die Radarfalle erfolgt. Erlaubt ist es, sich von Radiodurchsagen vor Blitzern warnen zu lassen oder sich vor der Fahrt im Internet über mögliche Radarfallen zu informieren.

Trotzdem werden Radarwarngeräte nach wie vor im Internet angeboten, ohne dass sich die Händler strafbar machen. Sie nutzen den Graubereich der uneinheitlichen Gesetzeslage innerhalb der EU, nach der es in manchen Ländern erlaubt ist, sich vor Radarfallen mit Hilfe von einem Navigationsgerät warnen zu lassen.

Im Zeitalter der Lichtschranken und in den Asphalt eingelassenen Induktionsschleifen reichte es aber auch nicht mehr, nur die Radar- oder Laserstrahlen aufzufangen, um sich vor Geldstrafen für zu schnelles Fahren sicher fühlen zu können.

Die Problematik der ersten Radarwarnsysteme, findet sich aber nicht nur in ihrer Unzuverlässigkeit, sondern darin, dass ihre Reaktion auf unterschiedliche Wellenlängen eine hohe Sensibilität erfordert. Das verteuert die Technik und macht sie für den Interessent unattraktiv. Die günstigeren Angebote nützen aber dem Anwender im Ausland nichts, wenn er ausgerechnet dort in eine Radarfalle fährt, wo mit einer anderen Frequenz gemessen wird.

Darum haben sich die Warngeräte weiterentwickelt: Die neue Generation integriert sich in das System vom Navigationsgerät und verfügt über eine erweiterbare digitale Karte. Die Standorte der fest installierten Radargeräte oder der Orte, an denen häufig Blitzer lauern, werden als Point of interest (POI) von den Benutzern dieser Geräte in die Datenbank der Karte eingespeist. Sobald einer von ihnen an einem noch nicht erfassten Radargerät vorbeifährt, drückt er den Speicher-Button auf dem Touchscreen vom Navigationsgerät. Die neu gespeicherten Informationen stehen nach dem nächsten Internet-Abgleich allen Usern zur Verfügung. Nähert man sich mit seinem Fahrzeug anschließend einem dieser Tempomesser, wird er auf dem Display oder per akustischem Signal angezeigt.

Die Software wird zum Beispiel für Mobiltelefone mit Navigationsfunktion bereits zum Herunterladen im Handy-App-Store angeboten.

Die wenigen Navigationsgeräte, für die keine erweiterbare POI angeboten wird, werden zur Herausforderung von technisch begabten Bastlern, die ein solches Navigationsgerät manipulieren, um sie mit POI-Daten aufzurüsten. Allerdings zum Teil auch mit mehr Schaden als Erfolg.