Navi gestohlen – Zahlt die Kfz-Versicherung automatisch?

Donnerstag, 20. September 2012

Sie sind beliebt und gern genutzt, werden immer preiswerter und immer komfortabler: Navigationsgeräte machen die Fahrt mit dem eigenen Auto einfacher – doch sie sind auch immer häufiger beliebte Diebstahlobjekte. Nicht in jedem Fall tritt die Kfz-Versicherung für den entstandenen Schaden. Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, haftet die Versicherung.

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Entscheidung, ob eine Versicherung beim Diebstahl eines Navis eintritt, ist die Beantwortung der Frage, ob ein Diebstahl auf Fahrlässigkeit beruhte. Blieb das Auto unverschlossen oder wurde das mobile Navi einfach abgelegt, so wird eine Versicherung nicht haften. Das gilt auch für mobil eingebaute Navis, die aus dem verschlossenen Auto gestohlen werden. Denn Wertgegenstände, die sich im Auto befinden und gestohlen werden, sind durch die Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt. Für solche Schäden sind ausschließlich die elementaren Fahrzeugbestandteile ausschlaggebend, die im Fahrzeug fest eingebaut sind. Wer also ein Navigationsgerät besitzt, das vom Hersteller stationär eingebaut wurde, hat gute Chancen, dass die Versicherung bei einem Diebstahl eintritt. Der Wert, der dabei erstattet wird, ergibt sich über die in der Police verankerte Wertangabe für die Sonderausstattung – in aller Regel beträgt er für ein Navi zwischen 1.000 und maximal 5.000 Euro.

Wenn die Fahrzeugversicherung beim Diebstahl des mobilen Navis nicht eintritt, dann empfiehlt sich eine Prüfung der Hausratsversicherung. War das Fahrzeug abgeschlossen und wurde das Gerät dennoch gestohlen, könnte die Versicherung eintreten – notwendig ist dann aber eine Klausel, die die „Zusätzliche Deckung bei Diebstahl aus verschlossenen Kfz“ beinhaltet – beispielsweise dann, wenn ein Fahrzeug in einem Parkhaus ordnungsgemäß abgeschlossen und korrekt abgestellt wurde. In jedem Fall ist es natürlich die sicherste Variante, keinerlei Wertgegenstände im Fahrzeug liegen zu lassen und so einem Diebstahl vorzubeugen.